Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Vaganten Bühne

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und der Vaganten Bühne Berlin gemeinnützige Theater GmbH (im folgenden Vaganten Bühne). Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Diese Bedingungen gelten ebenso für Besucherorganisationen, Vorverkaufskassen und Drittanbieter, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.


2. Kartenverkauf und Reservierungen

(1) Kassenöffnungszeiten
Während der laufenden Spielzeit ist die Theaterkasse der Vaganten Bühne zum Zweck des Vorverkaufs zu den in den offiziellen Publikationen der Vaganten Bühne veröffentlichten Zeiten geöffnet.
(2) Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen
Der Kunde hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Karten und des Wechselgelds zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Besuchern ist es nicht gestattet, in den Räumlichkeiten der Vaganten Bühne Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Der öffentliche und gewerbsmäßige Verkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb bzw. Satzung auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten an Mitglieder und andere Personengruppen vorsieht. Die Vaganten Bühne behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe auf eine von ihm festgelegte Kartenzahl pro Käufer zu beschränken. Verkaufte Karten werden nur im Rahmen der nachstehend aufgeführten Regelungen von der Vaganten Bühne zurückgenommen. Werden Karten unbar bezahlt und entstehen durch Rückbuchungen Kosten, die der Käufer zu vertreten hat, sind diese von ihm zu tragen. Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen. Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte. Plätze für Rollstuhlfahrer werden in Abhängigkeit von der Inszenierung in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt. Die als notwendig anerkannten Begleiter von Schwerbehinderten (Merkzeichen „B“ im amtlichen Schwerbehindertenausweis) haben freien Eintritt. Werden auf der Eintrittskarte inszenierungsbedingt zusätzliche Hinweise gegeben, gelten diese als verbindlich. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
(3) Vorverkauf – Fristen
Der freie Vorverkauf beginnt zu den in den offiziellen Publikationen der Vaganten Bühne veröffentlichten Zeiten.
(4) Telefonische Kartenbestellungen
Telefonische Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird durch die Vaganten Bühne eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich die Vaganten Bühne das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller.
(5) Schriftliche Kartenbestellungen
Eine schriftliche Kartenbestellung(per Brief, Fax oder E-Mail) gilt als Reservierungsanfrage. Die Bestätigung erfüllbarer Kartenwünsche gilt als verbindliche Zusage über die Bereitstellung der entsprechenden Eintrittskarten. Mit der Bestätigung wird verbindlich eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs der Vaganten Bühne mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich die Vaganten Bühne das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller.
(6) Online-Kartenverkauf
Karten können online über den Ticket-Partner Reservix gekauft werden (zzgl. VVG). Mit der Print@home-Funktion können online gekaufte Karten selbst ausgedruckt werden. Die ausgedruckten Karten gelten als Eintrittskarten; die Abholung an der Abendkasse entfällt. Auf Wunsch werden online gekaufte Karten auch postalisch zugestellt.


3. Eintrittspreise und Ermäßigungen

(1) Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind an der Theaterkasse und auf der Internetseite der Vaganten Bühne veröffentlicht.
(2) Mitglieder von Besucherorganisationen und Drittanbietern erhalten ihre Eintrittskarten über diese. Alle diesbezüglichen Anfragen sind direkt an diese zu richten. Inhaber von Bons von Vorverkaufskassen lösen diese an der Theaterkasse gegen Eintrittskarten ein. Eine wie auch immer geartete Auszahlung erfolgt nicht.
(3) Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, beim Kartenkauf sowie auf Anfrage des Abendpersonals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Die Höhe der Ermäßigung sowie der Kreis der Ermäßigungsberechtigten sind aus den offiziellen Publikationen der Vaganten Bühne ersichtlich. Ergibt sich bei der Kontrolle der Besucher, dass zu Unrecht nicht der volle Preis für die Eintrittskarte bezahlt wurde, ist die Vaganten Bühne berechtigt, den Differenzbetrag nach zu erheben.
(4)) Gutscheine sind nach dem Ablauf der Frist nicht mehr einlösbar. Umtausch, Rücknahme oder Barauszahlung von Gutscheinen sind ausgeschlossen.


4. Spielplan und Anfangszeiten, Spielplanänderungen

(1) Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird rechtzeitig bekannt gegeben und durch Aushang, periodische Publikationen sowie im Internet veröffentlicht.
(2) Die Besetzungsangaben im Spielplan sind ohne Gewähr. Änderungen in der Besetzung bleiben vorbehalten, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht.
(3) Bei Spielplanänderungen und Vorstellungsausfällen können nur Karten, die an der Theaterkasse der Vaganten Bühne gekauft wurden, innerhalb von 14 Tagen ab dem geänderten Vorstellungstermin zurückgegeben werden. Bei Zusendung der Karten mit Angabe der Bankverbindung ist auch die Überweisung des Kartenwertes möglich. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet.
(4) Die Rücknahme von Karten, die nicht an der Kasse der Vaganten Bühne erworben wurden, ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


5. Einlass

Der Einlass in das Foyer wird den Vorstellungsbesuchern mit gültigen Eintrittskarten in der Regel jeweils 60 Minuten vor Aufführungsbeginn ermöglicht. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher erst in einer inszenierungsbedingt geeigneten Pause eingelassen werden, sofern auf der Eintrittskarte ein Nacheinlass nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hier bei Folge zu leisten. Das Abendpersonal weist dem Besucher im Falle des Nacheinlasses einen Platz zu. Der Anspruch auf den reservierten Platz entfällt.


6. Garderobe und Fundsachen

(1) Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Grundsätzlich ist die Mitnahme von störenden Gegenständen in den Zuschauerraum untersagt. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
(2) Garderobe kann im Foyer zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs abgegeben werden.
(3) Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich beim Abendpersonal zu melden. Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Zu Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines zur Aufbewahrung übergebenen Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer Garderobenmarke ist die Vaganten Bühne nicht verpflichtet. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz ihrer Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Eine Aufbewahrung von Tieren ist ausgeschlossen.
(4) Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.


7. Hausrecht, Bild- und Tonaufnahmen

(1) Der Geschäftsführer übt in den Räumen der Vaganten Bühne das Hausrecht aus. Zu seiner Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu befugte Personen berechtigt.
(2) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigt werden und wenn sie in erheblicher Weise oder wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
(3) Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
(4) Die Vaganten Bühne kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können, den Differenzbetrag nacherheben. Besucher, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen noch die Entgeltdifferenz für den tatsächlich von ihnen genutzten Platz nachentrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Den Anweisungen des Personals der Vaganten Bühne ist Folge zu leisten.
(5) Das Rauchen ist in den Räumen der Vaganten Bühne verboten.
(6) Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren), sind auszuschalten.
(7) Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden der Vaganten Bühne ist Besuchern grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
(8) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Theatervorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.


8. Datenschutz

Die Bestimmungen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.


9. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. April 2014 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vaganten Bühne außer Kraft.


10. Schlussklausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.